Steuerersparnis in der Schweiz: So Nutzen Sie die neue Liegenschaftskostenverordnung 2020 für Ihre Familie

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem gemütlichen Zuhause in der Schweiz und überlegen, wie Sie Ihre Steuern optimieren können. Da stolpern Sie über die neue Liegenschaftskostenverordnung, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung öffnet Türen zu Steueroptimierungen, die bisher unvorstellbar waren. Klingt interessant, nicht wahr? Lassen Sie uns gemeinsam in die Welt der Steueroptimierung eintauchen und herausfinden, wie Sie von dieser Neuregelung profitieren können.

Neuregelung der Liegenschaftskostenverordnung

Die Liegenschaftskostenverordnung hat einige Änderungen erfahren, die es ermöglichen, energiesparende Investitionskosten über bis zu drei Steuerperioden geltend zu machen. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie in energiesparende Maßnahmen investieren, die Kosten nicht nur im Jahr der Investition, sondern auch in den zwei folgenden Jahren steuerlich absetzen können. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Investitionskosten das Einkommen eines Jahres übersteigen.

Die Verordnung dient insbesondere dazu, Investitionen zu fördern, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Hierzu zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Diese Maßnahmen können sowohl den Ersatz von veralteten als auch die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebäuden umfassen. Wenn diese Maßnahmen durch öffentliche Gemeinwesen subventioniert werden, kann die steuerpflichtige Person nur die Kosten abziehen, die sie selbst trägt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verordnung sind die Regelungen zum Rückbau und Ersatzneubau. Die Kosten für Demontage von Installationen, Abbruch des vorbestehenden Gebäudes sowie Abtransport und Entsorgung des Bauabfalls sind abziehbar. Nicht abziehbar sind hingegen die Kosten von Altlastensanierungen des Bodens und von Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten sowie Aushubarbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau.

Die Verordnung bietet auch die Möglichkeit, einen Pauschalabzug geltend zu machen anstelle der tatsächlichen Kosten. Dieser Pauschalabzug beträgt 10 Prozent des Brutto-Mietertrags bzw. des Brutto-Eigenmietwerts für Gebäude, die zu Beginn der Steuerperiode bis zehn Jahre alt sind, und 20 Prozent für ältere Gebäude.

Die Liegenschaftskostenverordnung nützt somit insbesondere Eigentümern von Liegenschaften, die in Energiesparmaßnahmen und umweltfreundliche Technologien investieren möchten. Sie ermöglicht es, bestimmte Kosten abzuziehen und somit Steuern zu sparen, was wiederum die Umsetzung solcher Maßnahmen fördert.

Praxisbeispiel: Familie Meier

Nehmen wir als Beispiel die Familie Meier aus Zürich. Sie planen, ihr Mehrfamilienhaus energetisch zu sanieren und investieren dafür 650’000 Franken im Jahr 2020. Ihr jährliches Reineinkommen beträgt 210’000 Franken. Dank der neuen Verordnung können sie die Investitionskosten auf drei Jahre verteilen und somit ihre Steuerbelastung erheblich reduzieren. Dies führt dazu, dass die Familie Meier für die nächsten drei Jahre voraussichtlich keine Steuern zahlen muss.

Organisation und Planung

Um von der neuen Verordnung optimal zu profitieren, ist eine sorgfältige Steuerplanung essentiell. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen können:

  1. Analyse der Investitionskosten: Ermitteln Sie die genauen Kosten Ihrer energiesparenden Maßnahmen.
  2. Einkommensprüfung: Überprüfen Sie Ihr steuerbares Einkommen für das Investitionsjahr und die beiden Folgejahre.
  3. Verteilung der Kosten: Planen Sie, wie Sie die abzugsfähigen Kosten auf die drei Jahre verteilen können, um die Steuerlast zu minimieren.
  4. Beratung einholen: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung nutzen.

Mögliche Fallstricke

Obwohl die neue Verordnung viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Fallstricke zu beachten. Es ist wichtig, dass die Investitionskosten korrekt ermittelt und dokumentiert werden. Zudem sollte die Verteilung der Kosten sorgfältig geplant werden, um nicht in die Falle zu tappen, dass ein Teil der Investition „ins Leere“ fällt.

Fazit

Die Liegenschaftskostenverordnung ab 2020 bietet erhebliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit sorgfältiger Planung und Organisation können Sie von den Vorteilen profitieren und Ihre Steuerlast minimieren. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist es ratsam, sich von einem Schweizer Steuerberater beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Fallstricke zu vermeiden.

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