Optimieren Sie Ihre Steuern: So profitieren Besitzer älterer Immobilien von der Liegenschaftskostenverordnung

Die Liegenschaftskostenverordnung, die 2020 in Kraft trat, bietet Immobilienbesitzern in der Schweiz zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Insbesondere für Eigentümer von Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind, eröffnen sich attraktive Optionen. Hier erfahren Sie, wie Sie von den Regelungen profitieren können.

Energiesparmaßnahmen und Umweltschutz

Die Verordnung fördert Investitionen in Energiesparmaßnahmen und umweltfreundliche Technologien. Wenn Sie in erneuerbare Energien oder in die rationelle Energieverwendung investieren, können Sie die Kosten dafür abziehen. Dies gilt sowohl für den Ersatz von veralteten Bauteilen als auch für die erstmalige Anbringung von neuen Installationen in bestehenden Gebäuden.

Rückbau und Ersatzneubau

Planen Sie einen Ersatzneubau, sind die Kosten für Demontage, Abbruch des vorbestehenden Gebäudes und Entsorgung des Bauabfalls abziehbar. Dies kann besonders für Besitzer älterer Immobilien interessant sein, die einen Neubau in Erwägung ziehen.

Pauschalabzug für ältere Gebäude

Eigentümer von Gebäuden, die zu Beginn der Steuerperiode älter als 10 Jahre sind, können einen Pauschalabzug von 20 Prozent des Brutto-Mietertrags bzw. des Brutto-Eigenmietwerts geltend machen. Dies erleichtert die Steuererklärung und kann zu erheblichen Einsparungen führen.

Praxisbeispiel:

Herr und Frau Müller besitzen ein 15 Jahre altes Einfamilienhaus. Sie entscheiden sich für den Einbau einer Solaranlage und die Dämmung der Fassade. Die Kosten hierfür betragen CHF 25’000. Zusätzlich können sie den Pauschalabzug von 20 Prozent des Brutto-Eigenmietwerts von CHF 30’000 in Anspruch nehmen, was CHF 6’000 entspricht. Insgesamt können sie somit CHF 31’000 abziehen und ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Fallstricke und Organisation

Achten Sie darauf, alle Belege und Nachweise für die durchgeführten Maßnahmen sorgfältig aufzubewahren. Bei Inanspruchnahme von Subventionen und Beihilfen müssen diese von den getragenen Kosten abgezogen werden. Eine sorgfältige Organisation und Dokumentation sind daher essentiell, um von den Vorteilen der Verordnung zu profitieren.

Förderung von energetischen Sanierungsmassnahmen

Die Liegenschaftskostenverordnung ist nicht die einzige Möglichkeit für Immobilienbesitzer, Unterstützung bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmassnahmen zu erhalten. Die Schweizer Regierung und verschiedene Kantone bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen und finanziellen Anreizen, um Hausbesitzer zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu ermutigen.

Dämmung und neue Fenster

Die Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung und den Einbau von energieeffizienten Fenstern kann den Energieverbrauch erheblich reduzieren und somit die Heizkosten senken. Viele Kantone bieten Fördermittel und Subventionen für solche Massnahmen an, um die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern.

Neues Heizsystem

Der Austausch eines veralteten Heizsystems gegen eine moderne, effiziente Lösung kann ebenfalls zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Förderprogramme unterstützen den Einbau von Wärmepumpen, Holzheizungen und anderen erneuerbaren Heizsystemen.

Solar- oder PV-Anlage

Die Installation von Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlagen wird ebenfalls gefördert. Diese Anlagen können den Eigenverbrauch von erneuerbarer Energie steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Zudem besteht die Möglichkeit, überschüssige Energie ins Netz einzuspeisen und so zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Praktische Tipps

Um von den Förderprogrammen zu profitieren, ist es wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen. Die Anforderungen und Förderhöhen können je nach Kanton variieren, daher lohnt sich eine genaue Recherche. Zudem ist es ratsam, die Arbeiten von qualifizierten Fachleuten durchführen zu lassen und alle relevanten Dokumente und Belege sorgfältig aufzubewahren.

Fazit

Die energetische Sanierung von älteren Immobilien wird in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen gefördert. Durch die Kombination von steuerlichen Abzügen durch die Liegenschaftskostenverordnung und kantonalen Förderprogrammen können Immobilienbesitzer erhebliche finanzielle Vorteile realisieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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