Optimierung der Steuerlast durch Unternutzungsabzug: Wenn die Kinder das Eigenheim verlassen.

In der heutigen Zeit, in der die finanzielle Belastung stetig zunimmt, suchen viele nach Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Insbesondere für Familien, deren Kinder das Haus verlassen haben oder die einen Partner verloren haben, kann der Eigenmietwert eine erhebliche Belastung darstellen. Hier kommt der Unternutzungsabzug ins Spiel, ein oft übersehenes, aber effektives Mittel zur Steueroptimierung.

Organisation und Voraussetzungen:

Der erste Schritt zur Inanspruchnahme des Unternutzungsabzugs ist die Kenntnis der Voraussetzungen und der Organisation. Der Abzug wird nur auf Gesuch hin gewährt und gilt nur für die laufende Steuerperiode. Daher ist es wichtig, mit jeder Steuererklärung ein neues Gesuch zu stellen. Der Abzug ist nur für dauernd selbst bewohnte Liegenschaften möglich, und es gibt bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Größe der Liegenschaft und der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen.

Checkliste zur Inanspruchnahme des Unternutzungsabzugs in der Schweiz

  1. Eigene Situation Prüfen:
    • Überprüfen Sie, ob Sie in einer dauernd selbstbewohnten Liegenschaft leben.
    • Stellen Sie fest, ob Zimmer dauerhaft leer stehen (z.B. nach Auszug der Kinder).
  2. Kantonale Regelungen Recherchieren:
    • Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen in Ihrem Kanton, da nicht alle Kantone den Unternutzungsabzug gewähren.
    • Prüfen Sie, ob Ihr Kanton Nachweise über die Nichtnutzung der Zimmer verlangt.
  3. Eigenmietwert Ermitteln:
    • Ermitteln Sie den aktuellen Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft.
  4. Unternutzung Berechnen:
    • Berechnen Sie den Prozentsatz der Unternutzung basierend auf der Anzahl der leerstehenden Zimmer.
  5. Gesuch Formulieren:
    • Formulieren Sie ein detailliertes und begründetes Gesuch für den Unternutzungsabzug.
    • Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich der Größe der Liegenschaft, der Anzahl der leerstehenden Zimmer und des berechneten Unternutzungsprozentsatzes.
  6. Nachweise Sammeln:
    • Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise über die Nichtnutzung der Zimmer (z.B. Fotos von leergeräumten Zimmern), falls Ihr Kanton dies verlangt.
  7. Gesuch Einreichen:
    • Reichen Sie das Gesuch zusammen mit den Nachweisen fristgerecht bei der zuständigen Steuerbehörde ein.
    • Beachten Sie, dass das Gesuch nur für die laufende Steuerperiode gilt und jährlich erneuert werden muss.
  8. Rückmeldung Abwarten:
    • Warten Sie auf die Rückmeldung der Steuerbehörde bezüglich der Genehmigung des Unternutzungsabzugs.
  9. Steuererklärung Anpassen:
    • Passen Sie Ihre Steuererklärung entsprechend an, sobald der Unternutzungsabzug genehmigt wurde.
  10. Expertise Einholen:
    • Bei Unsicherheiten oder Fragen empfiehlt es sich, einen Schweizer Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Abklärungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Durch das sorgfältige Befolgen dieser Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Unternutzungsabzugs optimal nutzen und Ihre Steuerlast effektiv reduzieren.

Praxisbeispiel:

Betrachten wir das Beispiel eines Ehepaars, das ein 5-Zimmer-Einfamilienhaus besitzt. Nachdem die Kinder ausgezogen sind, stehen zwei Zimmer dauernd leer. Der Eigenmietwert beträgt CHF 24’000. Durch die Anwendung des Unternutzungsabzugs reduziert sich der Eigenmietwert auf ca. CHF 17’200, was zu einer entsprechenden Verminderung des pauschalen Unterhaltsabzugs führt.

Fallstricke und Tipps:

Es ist zu beachten, dass der Unternutzungsabzug in verschiedenen Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird und nicht alle Kantone diesen gewähren. Zudem sind die Anforderungen hoch; die Zimmer dürfen effektiv nicht mehr genutzt werden, und in einigen Kantonen muss sogar nachgewiesen werden, dass die Zimmer leergeräumt sind. Eine sorgfältige Formulierung und Begründung des Gesuchs sind daher unerlässlich, und die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.

Fazit:

Trotz der hohen Anforderungen und der Unterschiede zwischen den Kantonen kann der Unternutzungsabzug eine effektive Möglichkeit zur Steueroptimierung sein. Durch Kenntnis der Voraussetzungen, sorgfältige Organisation und Begründung des Gesuchs können Familien von dieser Möglichkeit profitieren und ihre Steuerlast mindern.

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